waldbrandgefahr
Waldbrandgefahr
Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr wurde von der BH Ried eine Verordnung erlassen:
Schutzmaßnahmen:
- In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreissowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
- Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind-verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen
Bei Missachtung des Verbotes drohen Strafen bis zu € 7.270,-.
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