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06.04.2020
waldbrandgefahr
waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr wurde von der BH Ried eine Verordnung erlassen:


Schutzmaßnahmen:

  1. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Ried im Innkreissowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

  2. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind-verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen

 

Bei Missachtung des Verbotes drohen Strafen bis zu € 7.270,-.

waldbrandverordnung2020.pdf Waldbrandverordnung 2020
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